Zufallsauswahl

Die Zufallsauswahl ist ein inklusives Verfahren für den Zugang zu einer Bürgerbeteiligung, da das Los auf alle Bürgerinnen und Bürger ohne Unterschied fällt. Damit eröffnen sich vor allem für die Menschen Chancen auf mehr Teilhabe, die von sich aus wenig oder gar nicht am politischen Leben teilnehmen. Erfahrungsgemäß engagieren sich über eine Zufallsauswahl viele Menschen zum ersten Mal für kommunale Belange. Sie bringen Erfahrungen und Interessen ein, die ohne die Zufallsauswahl schwächer vertreten sein würden.

Die Zufallsauswahl zum Bürgerbeirat Gesundheit findet in mehreren Schritten statt. 

Schritt 1: Ziehung der Stichproben in den Einwohnermeldeämtern
Die Einwohnermeldeämter aller 17 Gemeinden des Landkreises Dachau werden gebeten, eine Zufallsauswahl aus ihren Einwohnermelderegistern zur Verfügung zu stellen. Grundlage dafür ist der § 46 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Daten werden datenschutzkonform übermittelt, gespeichert und vor allem auch wieder gelöscht.

Schritt 2: Einladung der Ausgelosten
Die Adressdaten, die die Einwohnermeldeämter liefern, werden ausschließlich für ein Anschreiben an die ausgelosten Bürgerinnen und Bürger verwendet, mit dem diese zur Teilnahme am Bürgerbeirat Gesundheit eingeladen werden. Die Teilnahme ist freiwillig, deswegen muss man sich aktiv anmelden. Dabei werden einige Angaben zu persönlichen Merkmalen erbeten, die für Schritt 3 wichtig werden.  

Schritt 3: Auswahl der 30 Mitglieder des Bürgerbeirats aus allen Anmeldungen
Durch die Zufallsauswahl haben alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises die gleiche Chance ausgewählt zu werden – ohne Unterschied. Unterschiede gibt es aber dabei, wie die Menschen auf eine Einladung reagieren. So kann es trotz der Zufallsauswahl zu Verzerrungen kommen. Um das auszugleichen und dafür zu sorgen, dass beispielsweise auch alle Gemeinden vertreten sind, stellen wir – natürlich wieder mit Hilfe eines Zufallsalgorithmus – den Bürgerbeirat so zusammen, dass die Mitglieder die Bevölkerung im Landkreis möglichst gut repräsentieren.

Dabei achten wir auf Altersgruppen, Geschlecht, Migrationshintergrund und Gemeindezugehörigkeit.