Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss man bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse ist an die jeweilige Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert. Daraufhin werden Unterlagen zugeschickt. Diese müssen ausfüllt und wieder zur Pflegekasse zurückgeschickt werden. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst im Rahmen einer Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit festzustellen und die Höhe des Pflegegrades festzulegen.

www.md-bayern.de/unserethemen/pflegebegutachtung