Verhinderungspflege

Ist die private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderen persönlichen Gründen verhindert, die Pflege durchzuführen, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege die Kosten für eine Ersatzpflege. Verhinderungspflege kann stundenweise oder tageweise in Anspruch genommen werden. Diese Ersatzpflege kann neben professionellen Diensten (z. B. ambulante Pflegedienste) auch von nahen Angehörigen, Freunden oder Bekannten erbracht werden. Verhinderungspflege kann auch in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden.

Die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege wird für längstens 6 Wochen pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2 gewährt.

www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html