Tagespflege

Bei der Tagespflege werden pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Tagespflegeinrichtung betreut. Diese Art der Betreuung wird häufig dann genutzt, wenn die häusliche Pflege/ Betreuung nicht mehr in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann, weil die Angehörigen beispielsweise tagsüber berufstätig sind und/ oder tageweise Entlastung benötigen. Tagespflege dient Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege. Pflegebedürftigen werden dazu an vereinbarten Tagen morgens abgeholt und nachmittags wieder nach Hause zurückgebracht, die Aufenthaltsdauer umfasst ca. 8 Stunden, der Transport ist dabei regulär inklusive. Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung zur Tagespflege über die Pflegeversicherung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/tagespflege-und-nachtpflege.html

Eine Auflistung der zugelassenen Tagespflegeeinrichtungen in der Region finden Sie in der Menüzeile oben unter „Regionale Dienstleister“.