Kurzzeitpflege

Ist eine pflegebedürftige Person zeitweise auf die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung angewiesen, spricht man von Kurzzeitpflege. Diese wird dann notwendig, wenn die Pflege zu Hause für eine bestimmte Zeit nicht im erforderlichen Maß sichergestellt werden kann und auch eine teilstationäre Versorgung (z.B. Tagespflege) nicht ausreichend ist. Häufig entstehen solche Situationen bei einem akut erhöhten Pflegebedarf im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder bei einem vorübergehenden Ausfall eines pflegenden Angehörigen. Einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kurzzeitpflege.html

Eine Auflistung der zugelassenen Pflegeheime in der Region finden Sie in der Menüzeile oben unter „Regionale Dienstleister“.