Bayerisches Landespflegegeld

Pflegebedürftige, die mindestens den Pflegegrad 2 besitzen und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, können bayerisches Landespflegegeld beantragen.

Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/